Freitag, 11 Oktober 2024

Glasfaseranschluss / Fiber to the Home

Schnelles Internet mit hohen Bandbreiten...

das ist Ihr neuer Glasfaseranschluss!

 

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Wir sind Ihr erfahrener und kompetenter Partner in Sachen Inhouse-Verkabelung, Inbetriebnahme der Anschlüsse, Konfiguration der Router und wir kümmern uns selbstverständlich auch darum, dass alle Ihre Endgeräte wieder funktionieren.

Ganz egal ob es sich um eine einfache Verkabelung in einem Einfamilienhaus oder um eine große, strukturierte Verkabelung in einem Industriebetrieb handelt - wir haben die passenden Lösungen für Sie.

Auch WLAN Systeme von klein bis groß sind kein Problem. Umfangreiche Detailplanungen und Ausleuchtungsberechnungen gehören hier ebenso zu unserem Angebot.

Auch 2022 sind wir wieder Premiumpartner von AVM und so können Sie sicher sein, dass wir immer aufm dem neuesten und aktuellen Stand sind.

Durch unserer jahrelange Erfahrung in Sachen Netzwerkverkabelung, Netzwerkinfrastruktur und im Bereich der gesamten Kommunikationstechnik, können wir Ihnen eine bestmögliche Beratung und sehr hohes Fachwissen bei der Umsetzung Ihrer Wünsche bieten. Nicht zuletzt haben wir auch die erforderliche Messtechnik um die Anschlüsse nach der Installation fachgerecht zu prüfen. So arbeiten Profis!

 

Arbeiten an Netzwerken ist auch Vertrauenssache!

Vertrauen Sie bei der Einrichtung so sensibler Systeme nur wirklich seriösen Fachbetrieben aus dem Bereich der Elektro- und IT-Technik. Hier können Sie sicher sein, dass so sensible Daten wie die Zugangsdaten zu Ihren Anschlüssen und auch Passwörter nicht in die falschen Hände geraten.

Als Partnerbetrieb der BBV haben wir auch bei Problemen unsere direkten Ansprechpartner und können so für schnelle und unkomplizierte Lösungen sorgen. So garantieren wir Ihnen als Fachbetrieb, dass Sie mit Ihrem neuen Anschluss viel Freude haben.

 

Information zur Kündigung des Anschlusses bei Ihrem Anbieter
 
Stärkerer Kundenschutz im neuen Telekommunikationsgesetz.
Das Gesetz setzt die Vorgaben des europäischen Kodex für die elektronische
Kommunikation um. Erfahren Sie hier, was seit dem 01. Dezember 2021 für Sie gilt.

Hier die wichtigsten Änderungen:

Automatische Verlängerung und Änderung von Verträgen
  • Die anfängliche Vertragslaufzeit darf wie bisher maximal 24 Monate betragen.
  • Bevor sich ein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert, muss Sie Ihr Anbieter darauf hinweisen. So haben Sie die Möglichkeit noch rechtzeitig zu kündigen.
  • Sie können einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Wenn Ihr Anbieter Ihren Vertrag einseitig ändert, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten nun in der Regel kündigen. Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie der Anbieter über die geplante Änderung des Vertrages informiert hat, aussprechen. Beendet ist der Vertrag jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung auch wirksam wird.

Sprechen Sie hierzu uns oder die Fachberater der BBV Rhein-Neckar gerne an.

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